Der Bodensee Cannabis Club nimmt gerade Fahrt auf: Der Notartermin war bereits, der Verein ist in Gründung. Und am liebsten würde die Gruppe schon richtig los legen, damit die Pflanzensamen am 1. Juli dann legal in die Erde können. Doch in vielen Punkten herrscht noch Unklarheit.
Ende Februar hatte der Bundestag das Cannabisgesetz beschlossen, der Bundesrat zog Ende März nach. Der nichtgewerbliche Eigenanbau ist seit April geregelt, ab Juli dieses Jahres treten die Regelungen für Anbauvereinigungen in Kraft. Diese brauchen eine behördliche Erlaubnis und dürfen unter anderem nicht mehr als 500 Mitglieder haben.
Die technische Umsetzung ist im Grunde auch schon klar.
Michael Schwarzenberger
„Wir haben schon konkrete Produktionsräume, über die wir sprechen. Und die technische Umsetzung ist im Grunde auch schon klar“, sagt der Tettnanger Michael Schwarzenberger, der zum Gründungsteam gehört. Das Thema begleitet ihn schon lang, er konsumiert aus medizinischen Gründen Cannabis. „In sehr geringen Mengen“, wie er sagt.
Nur einige im Gründungsteam konsumieren selbst. Einer, der Cannabis selbst noch nicht angerührt hat, ist etwa Dominik Spieler. „Da haben sich alle gewundert, dass ich da mitmache“, schildert der Unternehmer, der unter anderem Websites und IT-Systeme einrichtet. Ihm ist wichtig, dass alle Schritte in der Anlage vollständig transparent nachvollziehbar sind, um Missbrauch zu verhindern.
Prävention und Verhinderung von Missbrauch, sagen die Mitglieder der Gruppe immer wieder, das sei ihnen wichtig. Die gesetzliche Regulierung, der Schritt aus der Illegalität heraus, aber auch die Betreuung der Mitglieder - das schaffe klare Verhältnisse und helfe, illegale Kanäle auszutrocknen.
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Reichweite ist begrenzt
„Ich bin Familienvater“, sagt der Vertriebsorganisator der Gruppe. Er will namentlich nicht genannt werden, weil er beruflich viel unterwegs ist. Das Argument der Regulierung sei für ihn Anlass gewesen, sich hier einzusetzen, auch im Sinne von Familien und Kindern. Das müsse ein Verein einfach professionell betreiben, argumentiert er.
So sehen das auch andere in der Gruppe: Sie wollen als Profis im Verein die Dinge so umsetzen, wie sie das auch für ihre anderen Kunden oder für ihren Arbeitgeber machen würden. Weil sie eben nicht wollen, dass da Schindluder getrieben wird, ist immer wieder zu hören.
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Das Problem: Während die Gruppe für sich schon immer mehr Details und hohe Standards für sich festlegt, gibt es seitens der Behörden noch keine finalen Regelungen. Die sollen bis 1. Juli kommen, wenn der Eigenanbau in den Clubs erlaubt ist.
Das sagt das Ministerium
Zuständig ist in Baden-Württemberg das Sozialministerium. Dort heißt es auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“, dass die Abstimmung gerade noch läuft: „Das BMG (Bundesministerium für Gesundheit, d.Red) arbeitet gegenwärtig an der Ausarbeitung von Bundesrecht, welches für die Erlaubnisverfahren von erheblicher Relevanz ist und bis zum 1. Juli vorliegen wird.“
Wie sich das konkret vor Ort äußern wird, ist im Detail noch unklar, wie deutlich wird: „Als zuständige Behörden sind Regierungspräsidien vorgesehen. Das wird gegenwärtig im Einzelnen abgestimmt und rechtzeitig bekanntgegeben.“ Im Land werde das künftig durch eine Rechtsverordnung geregelt.
Verein ist in seinen Überlegungen bereits weiter
Der Verein ist da gedanklich schon weiter. Wenn Elektronikexperte Georg Kalaitzis schildert, wie die Zugangskontrolle funktionieren soll, dass es eine umfassende Kameraüberwachung samt Gesichtserkennung geben wird oder wie auch die Übergabe digital festgehalten werden soll, dann hört sich das schon sehr konkret an.
Oder wenn „Growmaster“ Ilija Peric schildert, wie ein Tag-Nacht-Rhythmus ausschaut und wie die Temperatur eingestellt sein muss, damit die Zucht gut funktioniert. Und konkrete Gebäude, sagt Michael Schwarzenberger, sind auch schon im Gespräch.
Mit Blick auf das Thema Abhängigkeit legen Schwarzenberger und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter Wert darauf, dass Suchtprävention ganz klar dazu gehört. Hier hat die Gruppe auch schon eine Anfrage etwa bei der Caritas gestellt, damit sich die Sucht- und Präventionsbeauftragten des Vereins schulen lassen können.
Ziel ist es auch, aktiv auf Schulen und Vereine zuzugehen, um dort über das Thema Sucht zu sprechen und darüber, wie schädlich Drogen sind, heißt es aus der Gruppe. Hier gebe es auch die Chance, Menschen von Drogen fernzuhalten.
Altersschwelle vom Verein auf 21 Jahre festgelegt
Schwarzenberger sieht bezüglich des Vereins eine Lösung zum einen in der Altersschwelle, die der Bodensee Cannabis Club auf 21 Jahre festgelegt hat. „Und es geht uns auch nicht darum, die Mitglieder schnellstmöglich voll zu haben“, sagt er. Natürlich schaue man sich die Leute genau an, die sich für eine Mitgliedschaft bewerben.
Aktiv nimmt die Gruppe noch keine Mitglieder auf, auch wenn das Interesse da ist. Obwohl noch keine Werbung läuft, waren schnell einige Tausend Besucher auf der Webseite. 500 Mitglieder dürfen es am Ende sein. Zugang zum Pflanzbereich hingegen sollen nur eine Handvoll Personen haben.